Weiter geht’s mit einem neuen Beitrag rund um die eigene Sozialversicherungspflicht als Unternehmer. In unserem letzten BEITRAG haben wir erklärt, wie du als Minderheitsgesellschafter einer GmbH sozialversicherungsfrei ein Gehalt beziehen kannst. Heute schauen wir uns gemeinsam an, wie du in Holding-Strukturen als Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsfrei bleibst.
Doch zunächst schauen wir uns kurz die allgemeinen Grundsätze an. Denn das Verständnis dafür ist notwendig, um später die Besonderheiten bei Holding-Strukturen zu erkennen.
Nur Geschäftsführer, die als Unternehmer anzusehen sind, können sich ein sozialversicherungsfreies Gehalt von der eigenen GmbH zahlen, sagt das Bundessozialgericht.
Doch wer gilt als Unternehmer? Die Unternehmereigenschaft wird an der sogenannten Rechtsmacht festgemacht. Ein unternehmerischer Geschäftsführer hat die Rechtsmacht, unerwünschte Weisungen und Entscheidungen zu verhindern. Das ist gegeben, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig auch Gesellschafter ist und mindestens 50 % der Anteile an der Gesellschaft hält. Denn im „Normalfall“ bedeuten 50 % der Anteile auch 50 % der Stimmrechte. Und wenn Beschlüsse nur mit Mehrheit gefasst werden können, sind 50 % der Stimmrechte ausreichend, um jede Entscheidung zu verhindern.
Soweit die Basics. In Holding-Strukturen wird das Ganze nun komplexer, weil ja noch eine (oder sogar mehrere) weitere Gesellschaften beteiligt sind. Dadurch verschieben sich die Einflussmöglichkeiten und es sind weitere Entscheidungsebenen zu beachten.
Bei einer Holding-Struktur hältst du die Anteile an deiner GmbH nicht selbst, sondern über eine weitere GmbH. Du bist also nur noch mittelbar – nämlich vermittelt über deine Holding-Gesellschaft – an deiner operativen GmbH beteiligt. Holding-Strukturen sind auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmern auf dem Vormarsch. Das liegt vor allem daran, dass Holding-Strukturen bei Ausschüttungen und Anteilsverkäufen einige steuerliche Vorteile mit sich bringen.
Wenn du dich fragst, ob eine Holding steuerlich für dich Sinn ergibt, dann nimm gerne Kontakt mit uns auf. Wir geben dir eine ehrliche Einschätzung, ob eine Holding in deinem konkreten Fall steuerlich sinnvoll ist. Nicht für jeden Unternehmer ist eine Holding-Struktur vorteilhaft. Unter Umständen kann eine Holding-Struktur sogar nachteilig sein und unnötige Steuern auslösen.
Ein Thema, was im Rahmen von Holding-Strukturen von großer Bedeutung ist, aber nur sehr selten betrachtet wird, ist die Sozialversicherungspflicht. Wenn du eine Holding-Struktur hast und darin Geschäftsführer in deiner operativen GmbH bist, dann bist du auf den ersten Blick wie ein Fremdgeschäftsführer. Weil du Geschäftsführer bei einer GmbH bist, deren Anteile dir nicht selbst gehören.
Doch zum Glück wird bei der Sozialversicherungspflicht berücksichtigt, wem die Holding gehört. Das bedeutet: Auch in Holding-Strukturen kannst du grundsätzlich sozialversicherungsfrei ein Gehalt beziehen.
Jetzt stellst du dir sicherlich die Frage, in welchen Holding-Konstellationen du als Geschäftsführer sozialversicherungsfrei bist. Fangen wir mit einer häufigen Situation an.
Du bist Geschäftsführer der operativen GmbH und erhältst von dieser ein Gehalt. Die Holding hält alle Anteile an der operativen GmbH. Die Holding wiederum gehört dir allein; du bist also Alleingesellschafter der Holding.
In diesem Beispiel bist du wie ein „normaler“ Alleingesellschafter sozialversicherungsfrei mit deinem Gehalt. Über deine Holding beherrschst du die operative GmbH und bist damit Geschäftsführer im eigenen Unternehmen. Niemand Drittes kann dir als Geschäftsführer reinreden. Alle Entscheidungen gehen von dir aus und werden von dir getroffen. Das macht dein Gehalt trotz der Holding-Struktur sozialversicherungsfrei.
Merke dir: Als mittelbarer Alleingesellschafter bist du sozialversicherungsfrei mit deinem Gehalt.
Vom einfachsten Holding-Fall kommen wir nun direkt zum Schwierigsten: der 50-Prozent-Beteiligung. In diesem Fall gehört dir wirtschaftlich nur noch die Hälfte des Unternehmens.
Ohne Holding ist das meistens einfach zu beurteilen. Wenn es nur eine GmbH gibt und du an dieser GmbH zur Hälfte beteiligt bist, dann ist dein Geschäftsführergehalt (mit wenigen Ausnahmen) grundsätzlich sozialversicherungsfrei.
Kommt jetzt eine Holding-Struktur dazu, wird es aber schwierig. Es gibt hierfür leider keine einfache Faustformel. Vielmehr ist es von verschiedenen Faktoren abhängig, ob dein Gehalt sozialversicherungsfrei ist.
Schauen wir uns das anhand einer typischen Konstellation näher an:
Beispiel 1:
Du bist Geschäftsführer der operativen GmbH und erhältst von dieser ein Gehalt. Die Holding, die dir allein gehört, hält nur 50 % an der operativen GmbH. Die anderen 50 % gehören anderen Gesellschaftern.
Wenn diese Fallkonstellation auf dich zutrifft, dann bist du höchstwahrscheinlich sozialversicherungsfrei mit deinem Gehalt. Denn erinnere dich daran: Damit dein Geschäftsführer-Gehalt bei der operativen GmbH sozialversicherungsfrei ist, musst du auf Gesellschafterebene jede Entscheidung verhindern können. Das kannst du. Warum?
Denk dir dafür zunächst die Holding weg. Ohne Holding hättest du selbst 50 % der Anteile und damit grundsätzlich 50 % der Stimmrechte. Im Normalfall kannst du mit diesen 50 % jede Entscheidung verhindern. Denn ohne deine Stimmen ist eine Mehrheit nicht möglich.
Jetzt nehmen wir die Holding gedanklich wieder dazu. Ändert sich dadurch etwas an deinen Möglichkeiten? Nein. Das Einzige, was sich ändert, ist, dass du die Stimmrechte nicht mehr in deinem Namen, sondern im Namen der Holding ausübst. Es bleibt aber dabei, dass du die Hälfte der Stimmen ausüben kannst. Es kann also weiterhin keine Entscheidung ohne deine Stimmen getroffen werden. Das macht dein Gehalt sozialversicherungsfrei.
Aber Achtung: Das gilt nur, wenn du auch wirklich jede Entscheidung verhindern kannst! Dazu musst du in den Gesellschaftsvertrag der operativen GmbH schauen. Die Stimmrechte müssen so geregelt sein, dass du jede dir ungewollte Entscheidung endgültig verhindern kannst.
Und noch ein wichtiger Punkt: Du musst auch Geschäftsführer deiner Holding sein, wenn du die Sozialversicherungspflicht sicher vermeiden möchtest.
Was wir gerade gesehen haben, ist die vermutlich am weitest verbreitete Holding-Situation. Ehrlich gesagt: Es ist auch die Situation, die wir in unseren Beratungen häufig empfehlen.
Aus verschiedenen Gründen kommt es aber auch zu Situationen, bei denen zwei (oder mehrere) Personen gemeinsam eine Holding haben. Schauen wir uns dazu nun eine weitere Situation an.
Beispiel 2:
Du bist Geschäftsführer der operativen GmbH und erhältst von dieser ein Gehalt. Alle Anteile an der operativen GmbH hält eine Holding. An der Holding bist du zu 50 % beteiligt. Die anderen 50 % an der Holding gehören deinem Geschäftspartner oder deinem Ehepartner.
In diesem Beispiel geht es also um die Sozialversicherungspflicht in Fällen, wo du mit jemand anderem gemeinsam eine Holding-Gesellschaft hast. In dieser Konstellation gibt es einiges zu beachten. Denn hier kann unbemerkt eine Sozialversicherungspflicht bestehen!
Erstaunlich, oder? Wir hatten ja im Beispiel 1 die Situation, dass du alleine eine Holding hast und deine Holding 50 % an der operativen GmbH hat. Jetzt in Beispiel 2 gehört der Holding die operative GmbH allein und dir gehören 50 % an der Holding. Du erkennst sofort: Dir gehört letztlich weiterhin die Hälfte des Unternehmens; rein wirtschaftlich hat sich also nichts geändert. Doch die Sozialversicherung sieht das leider anders …
Für die Sozialversicherungspflicht wird hier eine zweite Entscheidungsebene relevant: Die Entscheidungsebene der Holding.
Das schauen wir uns nun etwas näher an. Entscheidungen bei der operativen GmbH werden durch den Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung getroffen. Das ist dir bekannt. In unserem Beispiel 2 wäre allein die Holding stimmberechtigt in der Gesellschafterversammlung. Die Holding agiert natürlich nicht selbst, sondern wiederum über ihre Geschäftsführung und ihre Gesellschafterversammlung. Und genau das ist der Knackpunkt. Auf Ebene der Holding wird nun schon entschieden, ob du Entscheidungen bei der operativen GmbH verhindern kannst.
Jetzt magst du denken: Dann muss ich ja nur dafür sorgen, dass ich bei der Holding alles blockieren kann.
Und ja: Volltreffer! Genau das ist der Schlüssel, damit dein Gehalt bei der operativen GmbH sozialversicherungsfrei bleibt. Du musst bei der Holding all das, was die operative GmbH betrifft, verhindern können. Es gibt mehrere gesellschaftsvertragliche Möglichkeiten, um eine solche Blockade-Situation zu erreichen. Gerne helfen wir dir bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages.
Nun kommt im Beispiel 2 noch eine weitere spannende Frage dazu: Soll nur dein Gehalt sozialversicherungsfrei sein oder möchte auch dein Mitgesellschafter ein sozialversicherungsfreies Gehalt?
Wenn nur dein Gehalt sozialversicherungsfrei sein soll, dann ist der einfachste Ansatz, dass du alleiniger Geschäftsführer der Holding bist. Warum? Normalerweise ist es gesellschaftsrechtlich so, dass die Geschäftsführung der Holding die Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung der operativen GmbH trifft. Wenn du also Geschäftsführer bei der operativen GmbH und zugleich alleiniger Geschäftsführer der Holding bist, dann liegen alle Entscheidungen bei dir. Das wäre die ideale Ausgangssituation, um sozialversicherungsfrei dein Gehalt zu beziehen.
Wenn aber der Mitgesellschafter deiner Holding auch sozialversicherungsfrei ein Gehalt bei der operativen GmbH beziehen will, müsst ihr einen anderen Weg wählen!
Wollen beide Gesellschafter ein sozialversicherungsfreies Gehalt beziehen, müssen einige Details im Gesellschaftsvertrag der Holding angepasst werden. Im Regelfall müsst ihr beide zu Geschäftsführern bei der Holding bestellt sein. Idealerweise gibt es zudem eine Geschäftsordnung für die Holding-Geschäftsführer. Noch nicht abschließend durch das Bundessozialgericht geklärt ist, ob eine Einzelvertretungsbefugnis ausgeschlossen sein muss.
Wieso das alles? Wenn du und dein Geschäftspartner beide bei der operativen GmbH Geschäftsführer seid, aber nur einer von euch alleiniger Geschäftsführer der Holding ist, dann spielt es eine wesentliche Rolle, wie die Entscheidungsbefugnisse bei der Holding geregelt sind.
Normalerweise ist es Aufgabe der Geschäftsführung, die Entscheidungen bei Tochtergesellschaften zu treffen. Nehmen wir diesen Normalfall: Dann beherrscht der Geschäftsführer der Holding den Geschäftsführer der operativen GmbH. Für denjenigen von euch beiden, der nicht Geschäftsführer bei der Holding ist, bedeutet das Sozialversicherungspflicht! Denn er kann Entscheidungen auf Ebene der operativen GmbH nicht mehr verhindern. Strenggenommen kann er sogar seine Abberufung als Geschäftsführer nicht verhindern.
Jetzt magst du einwenden, dass du und dein Geschäftspartner das niemals tun würdet. Nicht mal ansatzweise würdet ihr euch gegenseitig eine Weisung geben. Daher sei das nur ein theoretisches Thema… Schön wär’s. Leider kommt es für die Sozialversicherungspflicht allein auf die Theorie an. Daher merke dir: Wenn du gemeinsam mit jemanden eine Holding hast, dann ist die Sozialversicherungspflicht immer ein Thema, welches du dir anschauen solltest. Mit den richtigen Ansätzen findet man immer eine passende Lösung!
Die Sozialversicherungspflicht in Holding-Strukturen ist ein komplexes Thema. Unsere Empfehlung: Wenn du Geschäftsführer in einer Holding-Struktur bist, dann lass dich unbedingt individuell zu allen Themen rund um die Sozialversicherung beraten. Als Profis beim Thema Sozialversicherung beraten wir dich auch bei komplexen Gesellschaftsstrukturen und finden Lösungen, wie du sozialversicherungsfrei ein Gehalt beziehen kannst. Schreib uns und vereinbare noch heute einen Beratungstermin.
Zu guter Letzt noch ein wichtiger Hinweis: Egal welcher unserer Empfehlungen du folgen möchtest, du musst dir die Sozialversicherungsfreiheit zwingend von den Sozialversicherungsträgern verbindlich bestätigen lassen! So vermeidest du böse Überraschungen in der Betriebsprüfung.
Also unsere dringende Empfehlung: Solche Gestaltungen nie ohne einen Statusfeststellungsverfahren umsetzen. Denn ohne verbindliche Statusfeststellung musst du im Zweifel Sozialversicherungsbeiträge für mehrere Jahre nachzahlen. Das können schnell mal sechsstellige Beträge sein.
Für die Statusfeststellung ist die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Dort kannst du einen sogenannten Statusfeststellungsantrag stellen. Der Antrag wird dann sorgfältig geprüft und meistens ergeht dann innerhalb von 2-3 Monaten eine Entscheidung. Gut zu wissen: Die Deutschen Rentenversicherung erhebt für den Antrag keine Gebühr!
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Wir begleiten dich Schritt für Schritt.
Die Erfahrung zeigt: Mit einem gut vorbereiteten Antrag hat man erheblich größere Erfolgsaussichten!
Mit unser Erfahrung aus zahlreichen STATUSFESTSTELLUNGSVERFAHREN kennen wir die Tricks und können direkt die richtigen Ansätze wählen.
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© 2025 Rechtsanwalt Paul Konertz
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