Du hast die Prüfankündigung der Rentenversicherung bekommen? Das sorgt oft im ersten Moment für Unsicherheit, muss aber nicht so sein. Erfahre von uns, was in der Betriebsprüfung der Rentenversicherung zu beachten ist.
Die Träger der Rentenversicherung. Entweder der Regionalträger oder die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Du als Arbeitgeber. Wenn du eine GmbH hast, deine GmbH als Arbeitgeberin.
In der Regel werden die letzten 4 Jahre geprüft. Der Prüfzeitraum ergibt sich aus der Prüfankündigung. Die Betriebsprüfung kann den Zeitraum aber auch während der Prüfung verlängern. Wichtig dabei: Wenn der Prüfungszeitraum länger als 4 Jahre zurück liegt, solltest du unbedingt prüfen lassen, ob du dich auf VERJÄHRUNG berufen kannst.
Oft ist es unbegründet, wenn die Betriebsprüfung die Prüfung auf einen längeren Zeitraum ausweitet. Denn Beitragsansprüche verjähren grundsätzlich nach 4 Jahren und können dann nicht mehr von der Rentenversicherung eingefordert werden!
2 bis 3 Wochen vor Beginn der Betriebsprüfung erhältst du die PRÜFANKÜNDIGUNG (1).
Die eigentliche BETRIEBSPRÜFUNG (2) kann dann wenige Tage bis hin zu mehreren Wochen dauern. Die Dauer hängt vom Umfang der zu prüfenden Unterlagen ab, aber auch davon, wie schnell der Betriebsprüfung alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stehen.
Am Ende der Betriebsprüfung steht eine SCHLUSSBESPRECHUNG (3) und ein PRÜFBERICHT (4).
Bei beanstandungsfreien Prüfungen erhältst du lediglich eine PRÜFMITTEILUNG (5).
Gab es jedoch Beanstandungen, erlässt die Rentenversicherung - nach einer förmlichen ANHÖRUNG (6) - einen BESCHEID (7). In diesem Bescheid werden meistens Beiträge nachgefordert und Säumniszuschläge geltend gemacht.
Grundsätzliche alles, was mit deinen Sozialversicherungspflichten als Arbeitgeber zusammenhängt. Insbesondere:
Daneben gibt es noch einige weitere Punkte, die geprüft werden, aber in der Regel wenig Schwierigkeiten bereiten.
Zunächst einmal bist du – auch wenn es vielleicht selbstverständlich klingen mag – verpflichtet, die Betriebsprüfung zuzulassen. Du kannst die Prüfung als solche nicht verweigern und auch nicht verhindern.
Unter Umständen kannst du die Prüfung aber auf einen SPÄTEREN ZEITPUNKT HINAUSZÖGERN. Wenn du überzeugende Argumente lieferst, warum dir die Betriebsprüfung aktuell nicht zuzumuten ist, kriegt man in der Regel eine einvernehmliche Verschiebung der Prüfung hin.
In der Prüfung selbst hast du dann Prüfhilfe zu leisten, so das Gesetz. Das ist letztlich eine Mitwirkungspflicht. Im Wesentlichen geht es darum, dass du die von der Rentenversicherung angeforderten Unterlagen in geordneter Form zur Verfügung stellst. Wenn du Zweifel hast, ob du bestimmte Unterlagen vorlegen musst, dann nimm gerne Kontakt mit uns auf. Denn deine Mitwirkungspflicht als Arbeitgeber hat auch Grenzen!
Die wichtigsten Mitwirkungspflichten sind:
Du solltest die Mitwirkung nicht verweigern. Denn verweigerst du die Mitwirkung, drohen dir BUßGELDER! Und im schlimmsten Fall sogar eine STRAFANZEIGE wegen Beitragshinterziehung.
Kommen wir nun mal zu deinen Rechten in der Betriebsprüfung.
Am wichtigsten: Du hast das Recht, dich in der Betriebsprüfung von deinem Steuerberater und einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen. Du musst dich also nicht allein mit dem Betriebsprüfer rumschlagen.
Die Betriebsprüfung kann für erhebliche Arbeit und damit auch Kosten bei dir im Unternehmen sorgen. Leider gibt es keinen Kostenerstattungsanspruch für dich.
Wenn in der Vergangenheit eine Betriebsprüfung beanstandungsfrei abgeschlossen wurde, dann bist du leider nicht automatisch auf der sicheren Seite. Denn eine beanstandungsfreie Betriebsprüfung aus der Vergangenheit gibt dir leider nicht immer Vertrauensschutz. Vertrauensschutz besteht nur, wenn die beanstandungsfreie Betriebsprüfung mit einer verbindlichen Entscheidung abgeschlossen wurde.
Daher unser wichtiger Tipp: Wenn du die Betriebsprüfung der Rentenversicherung vor Kurzem beanstandungsfrei gemeistert hast, versuche unbedingt, dass das Ergebnis in einer schriftlichen Entscheidung verbindlich bestätigt wird. Falls es dabei Probleme gibt, helfen wir dir gerne, eine verbindliche schriftliche Entscheidung zu erwirken.
Wichtig: Bloße Prüfmitteilungen sind nicht ausreichend. Du brauchst eine verbindliche Entscheidung.
Du möchtest kompetente anwaltliche Begleitung?
Lass uns die BETRIEBSPRÜFUNG gemeinsam meistern.
Die Erfahrung zeigt: Gut vorbereitet und begleitet besteht man viel besser in der Betriebsprüfung!
Mit unser Erfahrung aus zahlreichen Betriebsprüfungen kennen wir die Tricks und können direkt die richtigen Verteidigungsansätze wählen.
Wir arbeiten zu fairen Konditionen.
Schreib uns gerne, wenn du die genauen Konditionen erfahren möchtest.
Wir freuen uns auf deine Anfrage!
© 2025 Rechtsanwalt Paul Konertz
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